Prävention – Investigation – Anticorruption – Whistleblowing
Compliance bedeutet die Verhinderung von Rechtsverstößen, insbesondere auch Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können, so die BGH-Definition (AZ 5 StR 394/08). Damit ist Compliance ist ein bedeutendes Präventionsinstrument, um Haftungsrisiken zu vermeiden
Prävention und Investigation sind wichtigste Elemente in einer Compliance-Struktur
Frühzeitiges Erkennen und Investigation setzen besondere Meldewege in Richtung Geschäfts- oder Amtsleitung voraus
Hinweisgeber – Whistleblower – bedürfen eines besonderen Schutzes, z.B. durch eine webbasierte Meldeplattform oder Benennung eines Ombudsmannes sowie einer spezifizierten Ansprache und Kommunikation